Gefahrstofflagerung
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Basis-Qualität
Produkte reduziert auf das Wesentliche
Für leichte und gelegentliche Einsätze
Gute Qualität
Starke Leistungsfähigkeit
Robuste Produkte für den täglichen Einsatz
Premium-Qualität
Für höchste Belastungsansprüche
Für den Dauereinsatz konzipiert
- Grundfeld aus verzinktem Stahl
- 4 Auffangwannen je Regalfeld
- Fachlast je Lagerebene 200 kg
16 Arbeitstage
- Stahl, verzinkt
- Stabile Bauweise mit Aussteifungstraversen
- Fachlast je Lagerebene 200 kg
16 Arbeitstage
- Grundfeld aus verzinktem Stahl
- Stabile Bauweise mit Aussteifungstraversen
- Fachlast je Lagerebene 200 kg
16 Arbeitstage
- Aus robustem Stahl
- Stabile Bauweise mit Aussteifungstraversen
- Mit verzinkten Gitterrosten als Lagerebene
16 Arbeitstage
- 30 Minuten Feuerwiderstand gemäß DIN EN 14470-1 (Typ 30)
- Integrierte Sicherheitsbox für zusätzliche Sicherheit bei Kleinmengen
- Wannenböden höhenverstellbar im 25-mm-Raster
11 Arbeitstage
- Beständig gegen Säuren, Laugen und aggressive Flüssigkeiten
- Geeignet für Gefahrstoffe der Wassergefährdungsklassen 1 bis 3
- Direkt im Regalboden platzierbar und platzsparend
16 Arbeitstage
- Beständig gegen aggressive Chemikalien wie Säuren und Laugen
- Einfache Montage durch Einhängen ins Palettenregal
- Inklusive Gitterrost aus Stahl oder Kunststoff
16 Arbeitstage
- Kombinierte Lagerung von entzündbaren und nicht entzündbaren Gefahrstoffen
- Typ-30-Sicherheitsbox gemäß DIN EN 14470-1 und TRGS 510
- 2 selbstschließende Flügeltüren mit integriertem Zylinderschloss
11 Arbeitstage
- Kombinierte Lagerung entzündbarer und nicht entzündbarer Gefahrstoffe
- Typ-30-Sicherheitsbox nach DIN EN 14470-1 und TRGS 510
- 3 Tablarauszüge mit integrierten PP-Auffangwannen
11 Arbeitstage
- Für nicht entzündbare Chemikalien und Giftstoffe gemäß TRGS 510
- 2 oder 4 stabile Tablarauszüge aus lackiertem Stahlblech
- Inklusive robuster Auffangwanne aus Polypropylen
11 Arbeitstage
- Robuste Konstruktion aus 3 mm starkem Stahlblech
- Sendzimirverzinkte Stahlblech-Lochplatte mit 38 mm Raster
- Flexible Befestigungsmöglichkeit für Werkzeug und Zubehör
18 Arbeitstage
- Beständig gegen Öle, Säuren und Laugen
- Korrosions- und witterungsbeständig durch Polyethylen-Konstruktion
- Geeignet für 60- und 200-Liter-Fässer
11 Arbeitstage
- Aus verzinktem Stahlblech
- 4 Kranösen für den bequemen Transport, im Leerzustand kranbar
- Abstandhalter für den Staplertransport und zur Bodenbelüftung
20 Arbeitstage
- Mit Spritzschutzwänden und Sicherungskette
- 3 mm dicke Auffangwanne aus Stahlblech
- Verzinkter Gitterrost mit 1.000 kg/m² Tragfähigkeit
20 Arbeitstage
- Aus hochbeständigem Polyethylen (PE) gefertigt
- Für wassergefährdende und aggressive Flüssigkeiten geeignet
- Schrankboden als flüssigkeitsdichte Auffangwanne ausgeführt
20 Arbeitstage
- Zugelassen zum Lagern von Stoffen aller Wassergefährdungsklassen
- Für Lagerung aggressiver Chemikalien
- Für Kleingebinde-Lagerung konzipiert
19 Arbeitstage
- Mit Gitterrostboden zur Lagerung gefährlicher Substanzen in Kleingebinde
- Zugelassen für gewässergefährdende Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 bis 4
- Zugelassen für entzündbare Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 bis 3
17 Arbeitstage
- Passend für Fassregale, die je nach Ausführung bis zu 6 x 200-l-Fässer aufnehmen können
- Ideal für Hubwagen und Gabelstapler: 100 mm Unterfahrhöhe
- Zugelassen für gewässergefährdende Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 bis 4
17 Arbeitstage
- Lagerung von Gasflaschen im Innen- und Außenbereich, Baukastensystem mit Aufbauanleitung zur einfachen Selbstmontage
- Eigenschaften: Konstruktion nach TRGS 510
- Mit Rückwand, Boden und Zwischenboden
17 Arbeitstage
- Aus Polyethylen (PE)
- Tragkraft 800 kg
20 Arbeitstage
- Für die Lagerung von max. 2 Fässern à 200 l
- Auch mit 60 l-Fässern und Kleingebinden kombinierbar
- Stabiles 3 mm dickes Stahlblech mit Stützfüßen
12 Arbeitstage
- Stahl, feuerverzinkt
- Preisgünstiges Lager für Gasflaschen mit max. Ø 230 mm
- Abschließbares Flügeltor mit Profilzylinder
14 Arbeitstage
- Vorschriftsmäßige Lagerung von Gasflaschen im Freien
- Stabile Stahlrahmenkonstruktion
- Korrosionsgeschützt durch hochwertige Oberflächenbeschichtung
11 Arbeitstage
- Hergestellt aus hochwertigem Polyethylen (HDPE)
- Mit Stapler verfahrbar
- Inklusive allgemeiner Bauaufsichtlicher Zulassung (DiBt)
20 Arbeitstage
Gefahrstofflagerung – sicher und vorschriftsmäßig mit unseren Produkten
- Bevor Sie kaufen – allgemeine, gesetzliche Anforderungen an die Gefahrstofflagerung
- Gefahrstoffschränke: Lagerung von Gefahrstoffen und Akkus in Innenräumen
- Gefahrstoffregale: Offene Gefahrstofflagerung von Kleingebinden und Fässern
- Gefahrstofflagerung von Gasflaschen
- Gefahrstofflagerung im Außenbereich
- Bodenschutz bei der Gefahrstofflagerung
- FAQ zur Gefahrstofflagerung
Für die sichere und umweltgerechte Lagerung flüssiger, gasförmiger oder fester Gefahrstoffe sind genormte Lagerbehältnisse und entsprechende Lageraufbauten vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
In unserem Onlineshop bieten wir Ihnen zertifizierte Lagerlösungen und technische Einrichtungsgegenstände zur Gefahrstofflagerung an, die den Lagerklassen 1 bis 13 (LGK) der TRGS 510 entsprechen.
Alle bei uns erhältlichen Gefahrstofflagereinrichtungen erfüllen verschiedene gesetzliche Richtlinien und Regelungen, die die Arbeitssicherheit sowie den Brandschutz gewährleisten sollen. Außerdem finden Sie passendes Zubehör, das die vorschriftsmäßige Gefahrstofflagerung zweckmäßig ergänzt.
1. Bevor Sie kaufen – allgemeine, gesetzliche Anforderungen an die Gefahrstofflagerung
Für eine ordnungsgemäße Gefahrstofflagerung müssen verschiedene gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehören je nach Produkt und Lagereinrichtung unter anderem:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- TRGS 509: Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
- TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Richtlinie über die Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter (StawaR)
- Übereinstimmungszeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik (Ü-Zeichen des DiBt)
- DGUV 108–007 „Lagereinrichtungen und -geräte“
- DGUV 213–033 „Gefahrstoffe in Werkstätten“
- DIN 4102–1 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen“
- DIN EN 14470–1 „Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke – Teil 1: Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten“
- DIN EN 14470–2 „Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke – Teil 2: Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen“
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe/Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ob Sie unterschiedliche Substanzen mit Gefährdungspotential zusammenlagern können, lässt sich zudem der Lagerklassen-Tabelle der TRGS 510 entnehmen: Die CLP-Piktogramme machen deutlich, welche Eigenschaften und Gefährdungen jeweils von den Gefahrstoffen ausgehen. Diese müssen gemäß der REACH-Verordnung auf Verpackungen und Behältnissen, die Gefahrstoffe enthalten, ausgewiesen werden.
Auf welche Schutzmaßnahmen Sie zusätzlich bei der Einrichtung Ihres Gefahrstofflagers achten müssen und was zur Kleinmengenregelung wichtig ist, lesen Sie in unserem Profi-Ratgeber zum Thema Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen.
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Analyse aller Risiken am Arbeitsplatz – auch im Umgang mit und bei der Lagerung von Gefahrstoffen.
Sie ist in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Arbeitgebende sind verpflichtet, vor dem Einsatz und der Lagerung von Gefahrstoffen zu ermitteln, welche Gefährdungen für Beschäftigte entstehen können, und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Aus der Beurteilung muss ebenfalls abgeleitet werden, welche Produkte zur Gefahrstofflagerung zur Verfügung stehen müssen.
Die Beurteilung muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden – das kann die arbeitgebende Person selbst sein, eine beauftragte Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein externer Sachverständiger. Die Ergebnisse der Beurteilung sind zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren, insbesondere wenn sich Arbeitsbedingungen oder eingesetzte Stoffe ändern.
2. Gefahrstoffschränke: Lagerung von Gefahrstoffen und Akkus in Innenräumen
Brennbare Flüssigkeiten, Chemikalien oder Gifte sowie Akkus lagern Sie in passenden Gefahrstoffschränken sicher und vor unbefugtem Zugriff.
Die jeweiligen Bezeichnungen für die unterschiedlichen Schutzschränke geben Aufschluss über die zulässige Verwendungsart der Schränke: Diese dürfen nie zweckentfremdet und ausschließlich für die Lagerung der jeweils zugelassenen Substanzen genutzt werden.
Eine Ausnahme bilden praktische Kombi- und Mehrzweckschränke: In diesen dürfen Sie begrenzte Mengen von entzündlichen oder ätzenden Stoffen gemeinsam lagern. Allerdings müssen in diesen Fällen die zu lagernden Gefahrstoffe vorher anhand ihrer Lagerklassen (nach TRGS 510) eingestuft und mittels der Zusammenlagerungstabelle überprüft werden.
| Art des Gefahrstoffschranks | Funktion |
|---|---|
| Umweltschränke |
Gefahrstofflagerung von:
PE-Umweltschränke mit entsprechender GHS-Klasse und Auffangwanne aus PE sowie Säuren- und Laugenschränke:
|
| Chemikalienschränke |
Lagerung von:
|
| Brandschutzschränke |
Lagerung von:
|
| Kombischränke (mit entsprechender GHS-Klasse) |
Gefahrstofflagerung von:
|
| Akku-Sicherheitsschränke |
Lagerung von:
|
Je nach Hersteller und Schrankausführung sind die Gefahrstoffschränke mit Fachböden, praktischen Tablarauszügen, Auffangwannen sowie unterschiedlichen Belüftungs- und Brandschutzsystemen ausgestattet.
3. Gefahrstoffregale: Offene Gefahrstofflagerung von Kleingebinden und Fässern
In den bei uns erhältlichen Gefahrstoffregalen lassen sich sowohl Gebinde wie Kleincontainer, Schmierölflaschen und Gefahrstoffkanister als auch Gefahrstofffässer mit bis zu 200 l Fassungsvermögen sicher und vorschriftsmäßig lagern.
Die als Grund- oder Anbaufelder erhältlichen Gefahrstoffregale sind aus verschiedenen Materialien erhältlich:
- Ausführungen aus verzinktem Stahl oder Edelstahl: optimal zur Lagerung leicht entzündlicher und wassergefährdender Chemikalien
- Ausführungen aus PE-Kunststoffen: für aggressive und korrosive Gefahrstoffe geeignet
| Art und Funktion des Gefahrstoffregals | Optionen im Shop |
|---|---|
Fassregal zur liegenden Lagerung von Fässern
|
Ab- und Umfüllen von Gefahrstoffen einfach möglich:
|
Kleingebinderegal zur stehenden oder liegenden Lagerung
|
leicht zugängliche und übersichtliche Gefahrstofflagerung:
|
Passend zu den zu lagernden Gefahrstofftypen lassen sich für die Regale Auffangwannen und weitere Fachböden für Gefahrstoffregale ergänzen.
4. Gefahrstofflagerung von Gasflaschen
Auch Gasflaschen müssen in Betrieben so gelagert werden, dass sie weder eine Gefahr für Mitarbeitende noch für die Umwelt darstellen.
Alle bei Jungheinrich PROFISHOP angebotenen Produkte zur Gefahrstofflagerung von Gasflaschen erfüllen die gesetzlichen Vorgaben an ein Gasflaschenlager im Innen- und Außenbereich.
| Produkttyp | Details & Varianten im Shop | Kapazität |
|---|---|---|
Gasflaschenschränke
|
|
|
Gasflaschencontainer (geschlossen oder mit Gittertür)
|
|
|
Gitterbox für Gasflaschen
|
|
|
5. Gefahrstofflagerung im Außenbereich
Bei uns finden Sie auch Produkte, die eine kompakte Außenaufbewahrung für zusammen lagerbare Gefahrstoffe ermöglichen: Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass in Ihrem Betrieb wassergefährdende und entzündliche Gefahrstoffe sicher und platzsparend zugleich gelagert werden.
Fast alle Kompaktlagerlösungen sind standardmäßig mit Auffangwannen und Sicherheits-Zylinderschlössern ausgestattet.
| Kompaktlagerlösung | Optionen bei Jungheinrich PROFISHOP |
|---|---|
Gefahrstoffcontainer
|
|
Gefahrstoffdepot
|
|
6. Bodenschutz bei der Gefahrstofflagerung
Damit Sie wassergefährdende und entzündliche Stoffe ordnungsgemäß aufbewahren, transportieren und umfüllen, sind Sie gemäß WHG, TRGS 510 und AwSV verpflichtet, in den dafür vorgesehenen Lagerbereichen geeignete Auffangwannen zum Bodenschutz aufzustellen.
Diese müssen nicht nur aus einem für den zu lagernden Gefahrstoff geeigneten Material hergestellt sein: Auch in ihrer Grundfläche müssen die Auffangwannen ausreichend dimensioniert sein und zum Gefahrstoffbehältnis passen, mit dem sie zusammen bei der Gefahrstofflagerung eingesetzt werden. Dazu gehört auch, das Auffangvolumen der Auffangwannen entsprechend der gelagerten Gefahrstoffmengen zu kalkulieren.
| Material der Auffangwanne | Eignung |
|---|---|
Kunststoff
|
Je nach Kunststoffart (u. a. glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK), Polyethylen (PE), Hochdruck-Polyethylen (HDPE) und weiteren): korrosionssichere Lagerung chemisch leicht oder aggressiver, nicht-entzündlicher Gefahrstoffe, z. B. Basen, Laugen und Säuren |
Stahl (feuerverzinkt oder pulverbeschichtet)
|
mittelfristige Lagerung wassergefährdender und entzündbarer Gefahrstoffe, z. B. Öle, Lacke, Benzin, Nitrolösung |
Edelstahl
|
Gefahrstofflagerung chemisch aggressiver sowie entzündlicher und wassergefährdender Gefahrstoffe, z. B. Ethanol, Laugen, Basen, Säuren, leicht entzündliche Flüssigkeiten, Nitrolösung, Desinfektionsmittel |
Damit Sie die für Ihren Bedarf geeignete Auffangwanne wählen, finden Sie bei Jungheinrich PROFISHOP unter anderem diese Varianten für die Gefahrstofflagerung:
- Kleingebindewannen
- Auffangwannen mit Gitterrost
- unterfahrbare und mobile Auffangwannen
- faltbare Auffangwannen
- Großvolumen-Auffangwannen (u. a. für IBC und Container)
- Einhänge-Auffangwannen
- Paletten-Auffangwannen
- Umhausungen für Auffangwannen
- Abfüllstationen
- Bodenschutzwannen
Viele Modelle lassen sich zusätzlich mit Zubehör für Auffangwannen ergänzen.
7. FAQ zur Gefahrstofflagerung
Grundsätzlich regeln die TRGS 510, in welchem Umfang, wie und wo Gefahrstoffe gelagert werden dürfen. Die Kleinmengenregelung gibt hierzu vor, dass ab einer Nettomenge von 1500 kg spezielle separate Gefahrstofflager eingerichtet werden müssen – zum Beispiel in einem Gefahrstoffschrank, Gefahrstoffcontainer oder zusätzlichem Lagerraum.
Grundsätzlich ist eine Gefahrstofflagerung in folgenden Bereichen verboten:
- Verkehrswege und -bereiche
- Notausgänge
- Brandschutzvorrichtungen
- Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume
- Sanitätseinrichtungen
- Unterkünfte
An anderen Plätzen können bestimmte Gefahrstoffarten in Kleinmengen gelagert werden. Sie sind allerdings außerhalb von Lagerräumen für Lebens- und Futtermittel, Arznei sowie Kosmetika zu verwahren.
In Arbeitsbereichen wird durch eine Gefährdungsbeurteilung untersucht, ob Gefahrstoffe gegebenenfalls in einem Gefahrstoffschrank oder Gefahrstoffregal unterzubringen sind. Gesundheitsgefährdende Stoffe der Klassen 1 und 2 sind ständig unter Verschluss zu lagern.
Bevor Sie entscheiden, welche Gefahrstoffe zusammengelagert werden dürfen, sind diese gemäß Anhang 1 der TRGS 510 in einzelne Lagerklassen einzuteilen.
Außerdem ist stets eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Gegebenenfalls sind besondere Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und die Lagerung muss getrennt voneinander stattfinden: örtlich auseinander liegend und mit einem dazwischen befindlichen bzw. umgebenden Brandschutz, der mindestens 90 Minuten resistent gegen Feuer ist.
Außerdem muss auch bei weniger gefährlichen Gefahrstoffen darauf geachtet werden, dass sich eventuell entstehende Gase nicht vermischen und miteinander reagieren. Auch in diesen Fällen sind die Kleingebinde andernorts zu verwahren.
Die TRGS 510 regelt sogenannte Kleinmengen, die unter erleichterten Bedingungen gelagert werden dürfen. Grundsätzlich gilt: Bis zu einer Nettomenge von 1500 kg können Gefahrstoffe in Arbeitsräumen ohne separates Gefahrstofflager aufbewahrt werden – sofern die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Für bestimmte Gefahrstoffklassen gelten jedoch deutlich niedrigere Mengenschwellen. Entzündbare Flüssigkeiten der Gefahrenkategorie 1 und 2 dürfen beispielsweise nur in sehr begrenzten Mengen außerhalb von Gefahrstoffschränken gelagert werden. Maßgeblich ist stets die Gefährdungsbeurteilung sowie die Zusammenlagerungstabelle der TRGS 510.
Verstöße gegen die Vorschriften zur Gefahrstofflagerung können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.
Behörden wie die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaften können bei Kontrollen Mängel feststellen und Auflagen erteilen oder den Betrieb vorübergehend untersagen.
Ordnungswidrigkeiten nach der Gefahrstoffverordnung können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen – etwa wenn Personen zu Schaden kommen – drohen strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Personen. Darüber hinaus können Versicherungen im Schadensfall die Leistung verweigern, wenn nachgewiesen wird, dass Lagervorschriften nicht eingehalten wurden.
Weiterführende Ratgeber zum Thema: