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Flucht- und Rettungswege gehören zu den sogenannten sicherheitsrelevanten Schutzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden. Damit sich Mitarbeitende, Besucherinnen und Besucher in Gefahrensituationen schnellstmöglich in Sicherheit bringen können, müssen diese Wege in einem Flucht- und Rettungsplan erfasst werden. Der Plan wird an entscheidenden Stellen ausgehängt und zeigt in einem schnell erfassbaren Schema alle relevanten Informationen für den Notfall an.

Sie können mit der Anfertigung externe Sachverständige beauftragen oder sie selbst vornehmen. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und gesetzlichen Verordnungen.

Welche Betriebe müssen einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?

Es ist gesetzlich nicht explizit geregelt, in welchen Fällen ein Flucht- und Rettungsplan erstellt werden muss. Stattdessen besteht ein gewisser Interpretationsspielraum dafür, ob ein Betrieb zur Erstellung verpflichtet ist oder nicht.

Grundsätzlich sollten Sie einen Fluchtplan erstellen, wenn

  • ihre Betriebsgebäude sehr weitläufig sind.
  • ein Fluchtweg nicht offensichtlich zu erkennen ist.
  • sich vorwiegend nicht ortskundige Personen in den Räumen aufhalten (das gilt auch externe Personen, die Alleinarbeit in Ihrem Betrieb leisten).

Außerdem können Behörden einen solchen Plan für die Erteilung von Baugenehmigungen oder im Rahmen eines Konzepts zum betrieblichen Brandschutz fordern.

Fakt ist, dass ein Flucht- und Rettungsplan bei Unglücken wie einem Brandfall oder einem Arbeitsunfall Leben retten kann. Daher sollten Sie den Aufwand nicht scheuen und allen Mitarbeitenden und Besuchenden Ihres Unternehmens größtmöglichen Schutz und Sicherheit bieten.

So gehen Sie vor: Welche Informationen gehören in den Flucht- und Rettungsplan?

Ein Flucht- und Rettungsplan muss alle Informationen enthalten, die es den Personen im Gebäude ermöglichen, sich selbst oder andere in einer Gefahrensituation schnellstmöglich in Sicherheit zu bringen.

Folgende sechs Elemente sollte Ihr Flucht- und Rettungsplan beinhalten:

  1. Detailplan

    Bei der Erstellung des Flucht- und Rettungsplans sollte ein Detailplan berücksichtigt werdenDen größten Raum nimmt ein schematischer Grundriss ein, der die Umgebung des Standorts darstellt. Dabei kann es sich um die gesamte Etage, einen Gebäudeflügel oder, wenn es der Maßstab erlaubt, das ganze Betriebsgebäude handeln.
    Wichtig ist, dass die Lage der Perspektive von Betrachtenden entspricht und Fluchtwege farblich hervorgehoben sind.
    Pfeile zeigen die optimale Bewegungsrichtung zum nächsten Notausgang an. Außerdem sind die Standorte von Feuerlöschern im Betrieb, Erste-Hilfe-Vorrichtungen, Treppen und Aufzügen mit Piktogrammen eingezeichnet.

  2. Übersichtsplan

    Übersichtsplan in den Flucht- und Rettungsplan integrierenWenn der Detailplan nicht die gesamte Betriebsanlage abbilden kann, wird der Detailausschnitt in einer schematischen Darstellung der Anlage farbig markiert, sodass betrachtende Personen auf einen Blick einschätzen können, wo sie sich befinden. In diesem Überblick sind an das Betriebsgelände angrenzende Straßen, Gebäude und Freiflächen gekennzeichnet; ein Piktogramm markiert den allgemeinen Sammelplatz für die Belegschaft.

  3. Legende

    Flucht- und Rettungsplan erstellen: LegendeIn der Legende werden alle verwendeten Piktogramme und Abkürzungen eindeutig erläutert.

  4. Verhalten im Brandfall

    Flucht-und Rettungsplan: Informationen für den BrandfallIn einem Informationskasten wird Schritt für Schritt dargestellt, was im Brandfall zu tun ist. Er enthält unter anderem die Telefonnummer der örtlichen Feuerwehr und die wichtigsten Angaben zur Brandmeldung.

  5. Verhalten bei Unfällen

    Flucht- und Rettungsplan erstellen: Infos zum Verhalten bei UnfällenEin zweiter Infokasten enthält die Verhaltensregeln bei Betriebsunfällen. Neben der Telefonnummer des Rettungsdienstes finden sich hier Informationen zur Unfallmeldung und in welcher Reihenfolge weitere Maßnahmen zu ergreifen sind.

  6. Angaben zur Erstellung des Plans

    Angaben zur Erstellung des Flucht- und RettungsplansIm Unglücksfall unwichtig und deshalb verhältnismäßig klein ist außerdem vermerkt, wer den Plan erstellt hat und auf welches Gebäude bzw. welchen Gebäudeteil er sich bezieht. Außerdem müssen hier das Datum der Erstellung, die Plannummer und ggf. die Revisionsnummer auftauchen, damit die Aktualität jederzeit geprüft werden kann.

Darauf sollten Sie achten: formelle Vorgaben an einen Flucht- und Rettungsplan

Genauso wichtig wie der Inhalt ist, wie die Informationen dargestellt werden. Bieten Sie flexible Arbeitsplätze für Ihre Mitarbeitenden an oder befinden sich häufig betriebsfremde Personen in Ihren Räumlichkeiten,ist es besonders wichtig, dass sich alle Menschen bestmöglich orientieren können. Hierfür muss der Plan bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • farbiges Layout auf weißem Untergrund
  • deutliche Erkennbarkeit (ggf. hinterleuchtet oder aus nachleuchtenden Materialien)
  • Überschrift „Flucht- und Rettungsplan“ in Landessprache
  • falls aufgrund von Geschäftszweig oder Mitarbeiterstruktur erforderlich, sind mehrsprachige Pläne zu erstellen
  • Überschrift muss mindestens 7 % der Länge der kürzeren Blattseite betragen; alle übrigen Symbole müssen mindestens 7 mm, Buchstaben mindestens 2 mm groß sein
  • Markierung für Standort des Betrachters einzeichnen
  • standortgenaue Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Ausrüstung und Feuerlöschern
  • Ausrichtung des Detail- und Übersichtsplans muss der Blickrichtung von Betrachtenden entsprechen
  • Kennzeichnung von mindestens einer Sammelstelle ist zwingend notwendig
  • Richtungsweisende Pfeile müssen der Sicherheitsfarbe Grün nach ISO-3864-1 entsprechen. Achtung: Kennzeichnen Sie Fluchtwege in einem helleren Grünton, damit die beiden Elemente gut voneinander zu unterscheiden sind!

Zusammenhang zwischen Gebäudegröße, Format und Maßstab des Plans

Abhängig von der Gebäudelänge sollte der Flucht- und Rettungsplan mindestens im Format DIN A3 erstellt werden, Details und Hinweise zum Maßstab finden Sie in der Tabelle.

Gebäudelänge in mFormat: hoch oder querMaßstabGröße / DIN-Format
Bis 40Querformat1:1000A3
Bis 28Hochformat1:1000A3
Bis 58Querformat1:1000A2
Bis 40Hochformat1:1000A2
Bis 200Querformat1:250A2
Bis 150Hochformat1:250A2

Erstellen Sie mehrere Flucht- und Rettungsplänen für dieselbe bauliche Anlage, sollten Sie für alle den gleichen Maßstab wählen. Einzelne detaillierte Elemente wie Treppen oder Flure können Sie in einem größeren Maßstab darstellen.

Laut DIN-Norm ISO 23601 müssen Sie den Plan in 1,60 m Höhe (gemessen vom Boden zur Planmitte) an stark frequentierten Stellen anbringen, z. B. an Türen, in Fluren oder Treppenzugängen. Zusätzlich zum gut sichtbaren Flucht- und Rettungsplan sollten Sie im Gebäude mit entsprechenden Sicherheitskennzeichen darauf aufmerksam machen, wo sich Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Produkte befinden.

Wer darf einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?

Da im Ernstfall Leben von ihm abhängen, sollten Sie sich im Arbeitsschutz oder bestenfalls im betrieblichen Brandschutz auskennen, wenn Sie den Plan selbst erstellen möchten. Im Idealfall können Sie das durch entsprechende Qualifikationen nachweisen.

Sollten Sie keine Ausbildung mit sicherheitstechnischem Schwerpunkt haben, können Sie die nötigen Kenntnisse in einer Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten erwerben. Entsprechende Lehrgänge und Prüfungen werden zum Beispiel von TÜV oder DEKRA angeboten. Sie können auch externe Fachpersonen mit der Anfertigung beauftragen.

Einen Flucht- und Rettungsplan selbst zu erstellen, kann eine Herausforderung darstellen, denn Sie müssen viele Normen und Details berücksichtigen. Dieses Problem umgehen Sie, indem Sie den Fluchtplan mit einer speziellen Software anfertigen. Dort sind die entsprechenden Vorgaben bereits im Programm hinterlegt, sodass Layout und Kennzeichnungen automatisch den Richtlinien entsprechen.

Fluchtplan regelmäßig prüfen und überarbeiten

Flucht- und Rettungspläne müssen regelmäßig überprüft werden. Die ASR A2.3 schreibt einen Prüfzyklus von zwei Jahren vor. Sollten Sie allerdings in der Zwischenzeit bauliche Veränderungen vornehmen, durch die sich Flucht- und Rettungswege verändern, müssen die Pläne sofort aktualisiert werden.

Die Prüfung (und ggf. Revision) der Pläne müssen Sie lückenlos dokumentieren und eventuelle Überarbeitungen durch fortlaufende Revisionsnummern auf den Plänen kenntlich machen.

Mindestens einmal jährlich sollten Sie alle Mitarbeitenden über das Verhalten in Brand- und Notfällen schulen und die reibungslose Räumung der Arbeitsstätte üben. Eine Schulung sollten Sie ebenfalls durchführen, wenn Fluchtwege sich geändert haben.

Auf welchen gesetzlichen Vorschriften beruht ein Flucht- und Rettungsplan?

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für die Sicherheit seiner Angestellten zu sorgen und sie vor allen Gefahren für Leben und Gesundheit, die bei Ausübung der Arbeit auftreten können, zu schützen. Diese im Arbeitsschutzgesetz eher allgemein formulierte Pflicht wird in Bezug auf Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen in den folgenden Gesetzen und Richtlinien konkretisiert:

  • Nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen, auf deren Grundlage anschließend geeignete Gegen- und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehört laut § 4, Absatz 4 auch die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“.
  • Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ARS) befassen sich mit der praktischen Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung. Vor allem die ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ und die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ enthalten wichtige Hinweise, unter welchen Bedingungen und in welcher Form ein solcher Plan zu erstellen ist.
  • In der DIN ISO 23601 sind sämtliche formalen Anforderungen festgelegt. Das betrifft neben den Inhalten unter anderem Format, Schrift- und Abbildungsgröße, Gestaltungsgrundlagen wie Layout und Farbgebung sowie Vorgaben zur Prüfung und Überarbeitung.

FAQ zum Thema Flucht- und Rettungsplan erstellen

Wer muss einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?

Die Gesetzestexte sagen nicht explizit, in welchen Fällen ein Flucht- und Rettungsplan überhaupt erstellt werden muss. Aus § 4, Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich jedoch ableiten, dass Sie einen Fluchtplan erstellen müssen, wenn es sich um weitläufige Betriebsgebäude handelt, ein Fluchtweg nicht offensichtlich zu erkennen ist oder sich vorwiegend nicht ortskundige Personen in den Räumen aufhalten.

Außerdem können verschiedene Behörden einen solchen Plan für die Erteilung von Baugenehmigungen oder im Rahmen eines Konzepts zum betrieblichen Brandschutz fordern.

Welche Inhalte gehören in einen Flucht- und Rettungsplan?

Ein Flucht- und Rettungsplan muss alle Informationen enthalten, die es den Personen im Gebäude ermöglichen, sich selbst oder andere in einer Gefahrensituation schnellstmöglich in Sicherheit zu bringen. Er besteht aus:

1. Detailplan der Umgebung des entsprechenden Standorts
2 Übersichtsplan der Betriebsanlage mit umliegenden Straßen und Gebäuden
3. Legende aller verwendeten Piktogramme und Abkürzungen
4. Infokasten zum Verhalten im Brandfall
5. Infokasten zum Verhalten bei Unfällen
6. Angaben zur Erstellung des Plans

Wer darf einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?

Um einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen, müssen Sie sich gut im Arbeitsschutz, im betrieblichen Brandschutz und mit der DIN-Norm ISO 23601 auskennen und dies durch entsprechende Qualifikationen nachweisen können. Falls weder Sie noch einer Ihrer Mitarbeitenden eine entsprechende Ausbildung mit sicherheitstechnischem Schwerpunkt hat, besteht die Möglichkeit, die nötigen Kenntnisse in einer Weiterbildung zur brandschutzbeauftragten Person zu erwerben.

Wo und wie bringe ich einen Flucht- und Rettungsplan richtig an?

Bringen Sie den Plan in einer Höhe von ca. 1,60 Meter an – gemessen vom Boden etwa zur Planmitte. Wählen Sie eine stark frequentierte Stelle etwa im Hauseingang, Flur oder Treppengebäude.

Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel außerdem Sachverständige hinzugezogen werden.

Bildquellen:
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 – Zephyr18 , kickers