Mit einer eindeutigen Regalbeschriftung stellen Sie sicher, dass sich alle Mitarbeiter im Lager leicht zurechtfinden. Neben Angaben zum Sortiment können die Regalschilder auch sicherheitsrelevante Angaben enthalten. Ob Warenlager, Werkzeugkammer oder Archiv – je größer die Regalfläche ist und je mehr Artikel darin untergebracht sind, umso wichtiger ist eine deutliche Kennzeichnung. Sie hilft nicht nur den Mitarbeitern beim Ein- und Auslagern von Gütern oder der Suche nach einem bestimmten Gegenstand, sondern macht sie auch auf wichtige Hinweise zum Arbeitsschutz aufmerksam.
Generell gilt als Regalbeschilderung also jede Kennzeichnung, aus der sich Informationen zur Regalbelegung, zum Inhalt und zum sicheren Gebrauch ablesen lassen. Im weiteren Sinne können jedoch auch allgemeine Hinweisschilder, zum Beispiel zur Betriebssicherheit oder der Verkehrsführung von Flurförderzeugen, dazu zählen.
Soll die Beschilderung der Regale in erster Linie der Visualisierung Ihrer Lagerstrategie dienen, können Sie jede beliebige Beschilderung bzw. Benennung wählen. Achten Sie lediglich darauf, dass die Schilder von jeder Position aus deutlich erkennbar und gut lesbar sind. Für großräumige Palettenregale ist dementsprechend eine andere Beschriftung notwendig als für niedrige Fachbodenregale. Verschiedene Schrift- und Schildergrößen sowie Befestigungssysteme bieten für alle Ansprüche eine passende Lösung.
Zur Artikelkennzeichnung oder die Beschriftung von Regalen aller Art eignen sich:
Für die Beschilderung von Palettenregalen zur Optimierung der Lagerlogistik gibt es außerdem:
Die Vorschriften DIN EN 15635 und DGUV 108-007 legen fest, dass die maximale Belastbarkeit von Schwerlastregalen auf einem speziellen Aufkleber am Regal, getrennt nach Gesamt-, Fach- und Feldlast angegeben werden muss. Das soll die sichere Beladung gewährleisten und Arbeitsunfälle verhindern. Auch die Lagerplätze von Gefahrstoffen sind deutlich mit Warnhinweisen zu kennzeichnen.
Darüber hinaus muss die bereits erwähnte regelmäßige Prüfung von gewerblich genutzten Regalen schriftlich am Regal festgehalten werden. Diese Dokumentation ist ein Teil des Nachweises für die jährlich stattfindende externe Regalprüfung, die in den oben genannten Verordnungen sowie im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben ist.