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Die Maße von Staplern und Hubwagen spielen eine wichtige Rolle in Bezug darauf, in welcher Lagerumgebung sich die Flurförderzeuge optimal einsetzen lassen. Um das passende Flurförderzeug für Ihr Lager auszuwählen, sollten Sie vorab ein Anforderungsprofil erstellen, bei dem Sie verschiedene Parameter berücksichtigen. Welche das sind und welchen Einfluss sie auf das Fahrverhalten und die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden haben, erfahren Sie im Ratgeber.
Darum sind die Maße von Flurförderzeugen wichtig: Die Abmessungen eines Gabelstaplers oder Hubwagens haben nicht nur einen Einfluss auf die Sicherheit im Lager. So entscheiden sie über die Standsicherheit oder ein sicheres Fahrverhalten in Kurven. Außerdem bestimmen sie darüber, welche Art von Lager bzw. welche Lagerbereiche Sie mit dem Fahrzeug durchfahren und wie schnell und sicher Sie Waren einlagern oder umschlagen können. Neben der Höhe, Länge und Breite wirkt sich auch das Eigengewicht von Staplern und Hubwagen darauf aus. Generell lässt sich sagen: Je mehr Tragkraft und somit Leistung das Gerät erbringt, desto größer sind dessen Abmessungen.
Maße von Staplern und Hubwagen – die Fahrzeughöhe
Die Fahrzeughöhe ist eines der wichtigsten Maße eines Staplers bzw. Hubwagens. Sollte das Flurförderzeug mit einem Hubgerüst samt Hubmast ausgestattet sein, ist dies der höchste Baupunkt am Fahrzeug. Türen, Tore oder Container auf dem Betriebsgelände müssen mit dieser Ausstattung gefahrenfrei durchfahren werden können. Die Abmessungen der Hubmasten unterscheiden sich dabei je nach Hubhöhe.
Die Fahrzeughöhe eines Staplers oder Hubwagens wird entweder durch das Fahrerschutzdach (h6) oder durch die Höhe des eingefahrenen Hubmastes (h1) bestimmt.
Folgende Punkte sollten Sie dabei beachten:
- Durchfahrtshöhen von Türen
- Durchfahrtshöhen von Hallentoren
- Unterfahrhöhen von Kommissionierböden
- Stichgänge in Regalanlagen
- Herabhängende Deckenbestandteile
- Lastenfahrstühle
Wir empfehlen Ihnen, alle Bereiche des Lagers oder Betriebs zu prüfen, die Sie mit dem vorgesehenen Hubwagen oder Stapler befahren. Bedenken Sie auch unbedingt die Fahrzeughöhe, wenn Sie mit Ihrem Stapler oder Hubwagen LKW (Standard-Innenhöhe 2600 mm), Eisenbahnwaggons (2000 mm) oder Container (Türhöhe 2280mm–2585mm) bedienen möchten.
Im Arbeitsalltag sollte das Personal wissen, bis zu welcher maximalen Höhe Güter zu verräumen sind. Aus diesem Grund ist die Hubhöhe wichtig: Nicht immer befinden sich die Palettenfüße auf derselben Höhe wie die Gabelzinkenauflage, sondern hängen beim Verladen darunter. Hier ist eine größere Hubhöhe erforderlich. Die Höhe des Hubmastes, die sogenannte ausgefahrene Bauhöhe, ist hingegen für Sie wichtig, wenn Arbeiten in großer Höhe durchgeführt werden, etwa direkt unter dem Hallendach.
Ebenfalls sollten Sie darauf achten, dass der Stapler oder Hubwagen einen sogenannten Freihub hat. Dieser liegt zwischen 0 und 150 mm. So können Sie Paletten in einem leicht angehobenen Zustand horizontal befördern. Auch verhindert der Freihub, dass die Gabelzinken während der Fahrt auf dem Untergrund schleifen.
Eine Sonderform ist ein großer Freihub ab 1000 mm. Dieser ist bei Stapelarbeiten in Containern notwendig oder wenn Sie beladen niedrige Tore durchfahren müssen.
Bodenfreiheit von Flurförderzeugen
Die Maße von Stapler oder Hubwagen sollten genügend Bodenfreiheit (besonders m2, Mitte Radstand) im Arbeitsalltag gewährleisten. Die Bodenfreiheit wird im Wesentlichen von der Reifengröße des Fahrzeuges bestimmt. Ist die Abmessung zu gering, kann es bereits bei leichten Unebenheiten des Bodens zu einem Aufsetzen kommen. Radunterstützte Stapler haben beispielsweise eine relativ geringe Bodenfreiheit.
Achten Sie darauf, dass kritische „Steigungsknicks“ in Ihrem Arbeitsumfeld keinen ungünstigen Winkel aufweisen und Steigungen zwischen 8 und 12,5 % liegen: So werden diese nicht zu einem Kollisionshindernis des Überladeblechs. In Bezug auf den Neigungswinkel und die Bodenfreiheit Ihres Flurförderfahrzeugs sollten Sie stets den Bereich des Übergangsknicks zwischen Steigung und Ebene genau berechnen. Einige Stapler oder Hubwagen verfügen über einen sogenannten „Rampenhub„, um eine steile Kante ausgleichen zu können.
Höhenunterschied (h) = Steigung (s)
Basis der geneigten Fläche (l)
Die Breite von Gabelstaplern und Hubwagen
Besonders beim Be- und Entladen von LKWs, Waggons oder Containern gilt: Je geringer die Gerätebreite (b1) des Flurförderfahrzeugs, desto schneller können Sie wenden und rangieren. Bei beengten Verhältnissen wie etwa im Schmalganglager gewinnen Sie mit „schlanken“ Fahrzeugabmessungen des Staplers oder Hubwagens wertvolle Sekunden, insbesondere an den Seitenwänden. Bei schmalen Geräten entspricht die Gabelträgerbreite (b3) meist der Gesamtbreite. Dennoch können Sie mit diesen kleinen Flurförderfahrzeugen noch eine Euro-Palette bewegen.
Ein breites Fahrzeug benötigt beim Überholen im Gang mehr Platz. Allerdings bietet eine breitere Spurweite (b10 vorn, b11 hinten) grundsätzlich eine bessere Standsicherheit und stabilere Kurvenfahrten. Große und sperrige Güter lassen sich mit einem breiten Gabelstapler oder Hubwagen bedienen. Da auch die Gabelträger weiter auseinander liegen, lassen sich schwere Gewichte auf diese Art schnell und präzise bewegen. Liegt das Gewicht der zu bedienenden Waren jedoch über den gängigen 2 bis 2,5 Tonnen, empfehlen wir Ihnen Schwerlasthubwagen oder Schwerlaststapler. Bei diesen Stapler- oder Hubwagen-Modellen sind die Maße großzügiger gestaltet und die konstruktiven Elemente wie der Hubrahmen, die Deichsel und die Räder verstärkt.
Bei den Gabel- Maßen von Staplern und Hubwagen wird standardmäßig erst ab 685 mm von einer Sondergabelbreite gesprochen. Bis zu einer Breite von 600 mm entsprechen sie dem Durchschnitt, da mit diesen Maßen immer noch eine Euro-Palette unterfahren werden kann.
Fahrzeuglänge und Einfluss der Gabellänge
Damit Sie im Alltag mit dem Stapler oder Hubwagen jederzeit schnell und präzise agieren können, sollten Sie bei den Fahrzeugabmessungen auf die Fahrzeuglänge (L2) achten. Diese wird hauptsächlich durch dessen Gabellänge festgelegt.
Die Gabellänge beträgt nach ISO-Norm FEM3a und FEM3b zwischen 1150 und 2400 mm. Besonders, wenn Sie Ihren Stapler oder Hubwagen im LKW mitführen oder Lastenfahrstühlen benutzen, sind kurze Gerätemaße wichtig: Schnell und präzise müssen Sie auf engstem Raum agieren und wenden können.
Die sogenannte Vorderbaulänge eines Flurförderfahrzeugs bestimmt neben der Fahrzeugbreite (b1) und dem Wenderadius (Wa) den Arbeitsgangbreitenbedarf. Die Arbeitsgangbreite von Staplern und Hubwagen ist der Abstand zwischen gegenüberliegenden Lagereinheiten und wird unter anderem durch die Art und den Typ des Flurförderfahrzeugs bestimmt – je nachdem wieviel Platz beim Wenden und Rangieren sowie Einlagern mit dem Stapler oder Hubwagen benötigt wird. Die Wendigkeit Ihres Fahrzeuges wird auch vom Radstand mitbestimmt. Zwar verkürzt ein kleiner Radstand den Wenderadius, doch er verschlechtert auch das Fahrverhalten. So kann eine Instabilität bei Kurvenfahrten mit Beladung entstehen.
Zudem sollten Sie überdenken, ob beispielsweise ein Dreiradstapler oder ein Vierradstapler besser für Ihren Bedarf geeignet ist. Wendiger verhalten sich Dreiradstapler, da sie sich leicht und schnell mittels eines direkt lenkbaren Hinterrads steuern lassen. Der benötigte Wendekreis, entspricht damit fast der Fahrzeuglänge und ist sehr gering. Stapler mit 4 Rädern brauchen hingegen mehr Raum, um zu wenden oder rangieren.
Das Eigengewicht von Staplern und Hubwagen
Bei Staplern und Hubwagen stellt das Eigengewicht das Leergewicht eines Staplers oder Hubwagens dar – ohne Nutzlast und ohne das Flurförderzeug bedienende Person.
Auswirkungen des Eigengewichts auf die Deckentragfähigkeit
Sobald in Ihren Betriebsräumen Hubwagen oder Gabelstapler eingesetzt werden sollen, setzt dies voraus, dass Sie im Vorfeld die Deckentragfähigkeit des Untergrundes geprüft haben. Besonders bei mehrstöckigen Gebäuden ist die gesamte Statik zu berücksichtigen, vor allem wenn der Stapler in oberen Etagen betrieben werden soll. Sind mehrere Stapler in Betrieb, erhöht sich die Belastung des Bodens beim Begegnungsverkehr. In jedem Fall darf die maximal zulässige Deckentragfähigkeit (kg/m²) nicht überschritten werden. Auch müssen beispielsweise Rampen, mobile Überfahrbrücken oder Kanalabdeckungen berücksichtigt werden, da diese die Belastbarkeit herabsetzen.
Beispielrechnung: Die Angabe „2000 kg/m²“ bedeutet, dass eine Fläche von 1 m² maximal mit einer Last von 2000 kg belastet werden darf.
Sobald Stapler oder Hubwagen mit einem Gut beladen sind, spricht man vom Gesamtgewicht = Eigengewicht plus Lastgewicht. Nicht nur das Gewicht von Hubwagen oder Staplern belastet einen Untergrund, sondern auch Schwingungen, beispielsweise beim Absenken der Last oder beim Bremsen. Für diese dynamischen Kräfte empfiehlt die VDI-Richtlinie 2199 einen Stoßfaktor von 1,4 bei Gegengewichtsstaplern.
Die Fläche errechnet sich aus den Fahrzeugmaßen des Staplers oder Hubwagens: (Länge des Flurförderfahrzeugs + Lastlänge) x größte Breite
Flächenbelastung (kg/m²) = (Eigengewicht kg + Last kg) x Stoßfaktor 1,4
Länge m x Breite m
Punktbelastung des Bodens
Beim generellen Einsatz von Staplern oder Hubwagen empfehlen wir Ihnen, auf die Beschaffenheit des Bodens zu achten. Denn speziell beim Bodenbelag ist die punktförmige Bodenbelastung, der sogenannte spezifische Raddruck, von Bedeutung. Der spezifische Raddruck wirkt über die Reifenaufstandsflächen auf den Untergrund und muss ohne Verformungen aufgenommen werden können. Dieser Parameter wird in kg/cm² angegeben. Die Reifenaufstandsflächen sind abhängig vom:
- Material der Bereifung
- dem Eigengewicht des Fahrzeugs
- dem Gewicht der transportierten Last
- dem dynamischen Einfluss beim Anfahren
- dem Durchfahren von Kurven sowie dem Abbremsen
Darauf ergeben sich eine Reihe von Untergründen, die kritisch in Bezug auf die Punktbelastung bei Arbeiten mit Flurförderfahrzeugen zu betrachten sind:
- Holz
- Asphalt
- PVC und Vinyl
- Kacheln, Klinker, Keramik
Hier ist eine gründliche Eignungsprüfung für das Befahren mit Flurförderzeugen unerlässlich.
FAQ zu den Maßen von Hubwagen und Staplern
Die Maße von Staplern und Hubwagen sind ausschlaggebend dafür, in welcher Lagerumgebung sich die Flurförderzeuge optimal einsetzen lassen bzw. welche Lagerbereiche damit durchfahren werden können. Die Abmessungen eines Gabelstaplers oder Hubwagens entscheiden darüber hinaus über die Standsicherheit oder eine sichere Kurvenfahrt. Außerdem bestimmen die Maße Ihres Flurförderfahrzeugs, wie schnell und sicher Sie Waren einlagern oder umschlagen können.
Die Breite von Staplern hängt von der Art / Tragfähigkeit des Fahrzeugs ab und kann zwischen 1 und 2,30 Meter betragen.
Die Abmessungen von Hubwagen und Staplern gliedern sich in folgende Angaben auf:
• Höhe (z. B. des Hubmastes) und maximale Hubhöhe
• Länge (vorwiegend durch die Gabellänge bestimmt)
• Breite
• Eigengewicht
• Bodenfreiheit
Das Eigengewicht sowie das Gesamtgewicht von Staplern oder Hubwagen haben zum einen Einfluss auf die Deckentragfähigkeit: Sollen die Fahrzeuge z. B. auf Zwischendecken eingesetzt werden, dürfen sie die maximal zulässige Tragfähigkeit dieser nicht überschreiten. Zum anderen beeinflusst das Fahrzeuggewicht die Punktbelastung des Bodens. Sind Böden wie z. B. aus Holz, Klinker oder PVC nicht für die jeweilige Belastung ausgelegt, kann es zu Verformungen des Untergrunds kommen.
Die richtige Hubwagenbreite ist entscheidend für effiziente Lade- und Transportvorgänge, besonders in beengten Umgebungen wie Containern oder Lkw. Folgende Breitenmaße werden bei je nach Art und Funktion des Hubwagens unterschieden:
• Gesamtbreite: Bei Handhochhubwagen ist die Gabel oft der breiteste Punkt, während bei Elektro-Hubwagen der Vorderbau dominiert.
• Gabelbreite: Für Standard-Europaletten liegt diese zwischen 480 und 545 mm.
• Hubwagen Tragbreite: Der Standard für Europaletten liegt bei 520-540 mm. Für spezielle Anwendungen gibt es Hubwagen mit schmaler Tragbreite von 380-450 mm, ideal für Kartons und Displaypaletten. Extrabreite Modelle mit 670-685 mm eignen sich für überbreite Paletten oder das gleichzeitige Heben mehrerer Paletten.
Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel außerdem Sachverständige hinzugezogen werden.
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