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Die EU-Batterieverordnung soll sicherstellen, dass Batterien und Akkus nachhaltig produziert, genutzt und entsorgt werden. Als Nachweis dient ein digitaler Produktpass, der sogenannte Batteriepass, der für bestimmte Batterietypen ab Februar 2027 verpflichtend wird. Eine abgeschwächte Form gilt jedoch bereits ab Januar 2026. Welche Akteure und Batterien davon betroffen sind, welche Informationen hinterlegt werden müssen und wie der digitale Produktpass für Batterien technisch umgesetzt wird, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste zum Batteriepass in der Kurzfassung

  • Funktion: Der Batteriepass ist ein digitaler Produktpass, in dem umfassende Informationen zu Produktion, Verkauf, Gebrauch, Wiederverwendung, Umnutzung und Entsorgung der Batterie hinterlegt werden.
  • Inhalt: Über einen aufgedruckten QR-Code werden Angaben zur chemischen Zusammensetzung mit Auflistung und Herkunft der Rohstoffe, die CO2-Bilanzen der Produktion und Hinweise zu möglichen Recyclingverfahren zugänglich gemacht.
  • Ziel: Die Wertschöpfungskette einer Batterie soll über den gesamten Lebenszyklus transparent und nachvollziehbar sein und die Vorgaben der EU-Batterieverordnung erfüllen.
  • Fristen: Ab 01. Januar 2026 gelten erste Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten für alle Akteure. Die Pflicht zur vollständigen Umsetzung für sämtliche EV-Batterien sowie Industrie- und LV-Batterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh gilt ab dem 18. Februar 2027.

Was ist der Batteriepass – und warum ist er wichtig?

Der Batteriepass der EU (auch Battery Pass oder Battery Passport genannt) dient als Nachweis, dass Batterien und Akkus die Vorgaben der EU-Batterieverordnung erfüllen. Diese Verordnung ist seit dem 18. Februar 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten wirksam und hat zum Ziel, dass Herstellung, Vertrieb, Wiederverwendung, Umnutzung und Entsorgung von Batterien mit den Nachhaltigkeitszielen der EU-Klimapolitik vereinbar sind.

Zu diesem Zweck soll die Kreislaufwirtschaft und die Nachhaltigkeit der gesamten Wertschöpfungskette mit gezielten Maßnahmen verbessert werden. Für alle beteiligten Akteure gehen damit umfassende Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten einher. An dieser Stelle kommt der Batteriepass ins Spiel.

Welche Daten sind im Batteriepass enthalten?

Technisch gesehen ist der Batteriepass eine digitale Akte, in der alle Informationen zum Lebenszyklus einer Batterie hinterlegt sind. Welche Daten das konkret sind, ist im Anhang XIII der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien ausführlich beschrieben. Hier ein erster Überblick:

Die Grafik zeigt die enthaltenen Daten eines Batteriepasses

Zugänglich sind diese Informationen über ein zentrales digitales Austauschsystem und einen QR-Code auf der Batterie. Auf diese Weise können alle Beteiligten die hinterlegten Daten einsehen und prüfen.

Die Batterieverordnung legt fest, dass sie abhängig von ihrer Rolle lediglich auf die für sie relevanten Daten zugreifen können (Kapitel IX, Artikel 77, Absatz 2). Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind das beispielsweise Basisdaten wie Herkunft, Hersteller oder der CO2-Fußabdruck; für Behörden sind es Angaben zu chemischen Grenzwerten, Sicherheitsnormen, CE-Kennzeichnung oder Recyclingpflichten. Technisches Fachpersonal kann darüber hinaus Zustandsdaten wie Nutzungs- und Temperaturverläufe oder die Anzahl der Ladezyklen auslesen.

Digitaler Produktpass: Ab wann wird er zur Pflicht?

Die Einführung des Batteriepasses stellt die betroffenen Unternehmen vor organisatorische und technische Herausforderungen. Das ist auch den gesetzgebenden Institutionen klar, weshalb für die Umsetzung mehrere Stufen vorgesehen sind. So gelten für viele der Informationen und Erklärungen, die später im Batteriepass aufgenommen werden, eigene Fristen.

Zum Beispiel brauchen Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge (EV-Batterien) bereits seit Februar 2025 eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck und für Lithium-Ionen-Akkus gelten seit Dezember 2025 bestimmte Vorgaben zur Recyclingeffizienz.

Für den digitalen Produktpass ist der 18. Februar 2027 wichtig:

Ab dann gilt die gesetzliche Pflicht zur vollumfänglichen Umsetzung (inklusive QR-Code) für alle EV-Batterien sowie Industrie- und LV-Batterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh.

Bereits vorher sollten alle EV-, Industrie- und LV-Batterien (Batterien für Leichtverkehrsmittel wie E-Scooter oder E-Fahrräder) mit einer Kapazität über 2 kWh Kapazität elektronisch registriert und mit CE-Kennzeichnung (bereits seit 2024 in Kraft) versehen werden. Dieser „vorläufige Batteriepass“ enthält nur einige grundlegende Daten wie Seriennummer, Herstellerinformationen, Zusammensetzung, CO2-Fußabdruck (zunächst nur für EV-Batterien) und Recycling, wird aber mit dem Erreichen der jeweiligen Einzelfristen nach und nach um weitere Angaben ergänzt. Aus diesem Grund müssen zu diesem Zeitpunkt für den digitalen Austausch auch die notwendigen IT- und Compliance-Systeme implementiert und einsatzbereit sein.

Ob eine Pflicht zum digitalen Produktpass besteht, hängt nicht von der Batterietechnologie, sondern von Kapazität und Anwendungsbereich ab. Sie besteht grundsätzlich für alle EV-Batterien, sowie LV- und Industriebatterien über 2 kWh, die ab den genannten Stichtagen innerhalb der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.

Wichtig zu wissen: Die EU-Batterieverordnung gilt prinzipiell nicht rückwirkend. Das bedeutet, ältere Batterien dürfen auch ohne Batteriepass weiterhin verwendet und verkauft werden. Von neuen Regelungen zu Sammel- und Recyclingquoten oder Rücknahmepflichten sind sie dennoch betroffen.

Für wen gilt der Batteriepass?

Da die gesamte Wertschöpfungskette einer Batterie nachvollziehbar werden soll, kommen entsprechend viele Akteure mit dem Produktpass der EU in Berührung.

Die größte Umstellung kommt mit Sicherheit auf die herstellenden Unternehmen zu, welche umfassende Informationen und Zertifizierungen einholen und den Batteriepass ausstellen müssen.

Doch auch Import-, Handels- und Recyclingunternehmen brauchen Systeme zur Datenerfassung und -speicherung, um den Pflichten nachkommen zu können, die in der EU-Batterieverordnung ganz konkret für die verschiedenen Rollen festgelegt sind.

Demnach betrifft der Batteriepass alle, die in der EU mit

  • Herstellung
  • Import
  • Handel und Auslieferung
  • Wiederaufarbeitung
  • Wiederverwendung
  • Weiterverkauf
  • Recycling
  • Marktüberwachung und Auditierung

von Batterien zu tun haben.

Welche Auswirkungen hat der Batteriepass auf Unternehmen?

Die Vorbereitungs- und Einführungsphase für den digitalen Produktpass bringt einige Herausforderungen mit sich. In vielen Unternehmen müssen sowohl organisatorische als auch technische Abläufe angepasst werden, was einen erhöhten Zeit- und Personalaufwand bedeutet.

Herausforderungen der technischen Umsetzung

Besonders die technische Umsetzung ist hochkomplex. Es sind Schnittstellen und Datenformate nötig, die nicht nur vielseitig kompatibel sind, sondern auch die Vorschriften zur Datensicherheit erfüllen. Es müssen Rollen festgelegt und Zugriffsrechte verteilt werden, damit nur autorisierte Stellen auf sensible Daten zugreifen können und Datenmanipulation weitgehend verhindert werden kann.

Danach kommt die Herausforderung, die Batteriepass-Lösungen mit bereits existierenden Softwarelösungen zu verbinden bzw. in ein internes System zu integrieren.

Die erste Phase lässt sich in drei Schritte einteilen:

  • Systemaufbau: Zunächst müssen spezielle Systeme für die Datenerfassung und -speicherung sowie für die Erstellung der Produktpässe aufgebaut werden.
  • Vernetzung: Anschließend müssen diese Systeme in allen beteiligten Unternehmen implementiert und dort ggf. in die bestehende IT-Infrastruktur eingebettet werden, um einen optimalen Datenaustausch und -abgleich zwischen einzelnen Akteuren zu ermöglichen.
  • Anwendung: Zuletzt müssen interne Schulungen organisiert und durchgeführt werden, damit das Personal weiß, wie es mit den Daten aus dem Batteriepass arbeiten bzw. eigene Daten hinterlegen kann.

Über all diese organisatorischen und technischen Fragen hat sich ein eigens gewähltes Konsortium Gedanken gemacht und auf der englischsprachigen Website Battery Pass detaillierte Informationen und Lösungsansätze, inklusive Demonstrator, zur Implementierung des Produktpasses veröffentlicht.

Chancen für Unternehmen

Trotz aller Schwierigkeiten können Unternehmen auf lange Sicht aber durchaus profitieren. Einerseits erhöht eine transparente, nachhaltige Supply Chain das Vertrauen der Kundschaft und kann sogar einen gewissen Wettbewerbsvorteil schaffen, wenn das Produkt mehr als nur die Minimalvorgaben erfüllt. Andererseits kann eine engere Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen der Lieferkette die Geschäftsbeziehungen stärken und zu engerer Kooperation bis hin zu gemeinsamen Projekten zur Weiterentwicklung der aktuellen Batterietechnologien führen.

Wer kontrolliert die Richtigkeit des Batteriepasses und die Einhaltung der Batterieverordnung?

Da es sich um eine EU-weite Regelung handelt, sind Behörden und Akteure auf mehreren Ebenen an der Kontrolle des Batteriepasses beteiligt.

  • Zunächst verpflichtet die Batterieverordnung alle Erzeuger und Inverkehrbringer, den digitalen Produktpass korrekt und mit allen notwendigen Angaben zu erstellen. Das heißt, sie sind schon bei Produktion oder Import dazu verpflichtet, die Daten zu prüfen und mit den Vorgaben der Batterieverordnung abzugleichen.
  • Für Kontrollen dieser Pflicht ist in Deutschland in erster Linie das Umweltbundesamt zuständig, das aber durch weitere Stellen wie die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer oder den Zoll unterstützt wird. Diese Kontrollen werden entweder direkt beim Import oder stichprobenartig in den Unternehmen durchgeführt.

Verstöße können mit Bußgeldern bis hin zu Verkaufsverboten in der EU sanktioniert werden. Aus der Batterieverordnung geht hervor, dass Batterien, die nicht den Vorgaben entsprechen und auch nach Aufforderung nicht nachgebessert werden, in der EU vom Markt genommen bzw. gar nicht erst eingeführt werden.

Die Höhe möglicher Bußgelder wird hingegen den nationalen Behörden überlassen und ist in Deutschland noch nicht bekannt. Sie ergibt sich aus dem geplanten Batterierecht-Durchführungsgesetz, dessen Inkrafttreten ab Anfang 2026 geplant ist.

FAQ zum Batteriepass

Welche Batterien benötigen einen Batteriepass?

Der Batteriepass ist für alle Traktions-, Industrie- und LV-Batterien (Batterien für Leichtverkehrsmittel wie E-Bikes) mit einer Kapazität über 2 kWh Pflicht, die ab 1. Januar 2026 in der EU produziert oder in Betrieb genommen werden. Diese Batterien werden digital registriert und mit einem QR-Code versehen, über den zunächst nur einige grundlegende Daten einsehbar sind. Spätestens ab dem 18. Februar 2027 müssen jedoch alle in der EU-Batterieverordnung vorgeschriebenen Informationen hinterlegt sein.

Für wen gilt der Batteriepass?

Die Herstellerunternehmen müssen für jede der genannten Batterien einen digitalen Produktpass erstellen und die notwendigen Informationen hinterlegen. Danach sind alle Unternehmen der Wertschöpfungskette verpflichtet, die jeweils relevanten Informationen zu ergänzen. Der Batteriepass betrifft also folgende Akteure:
• Hersteller
• Importeure
• Händler und Lieferunternehmen
• Wirtschaftsakteure, die mit Aufarbeitung, Wiederverwendung und/oder Weiterverkauf von Altbatterien beschäftigt sind
• Institutionen zur Marktüberwachung und Auditierung

Gilt der Batteriepass auch für E-Auto-Batterien?

Der Batteriepass gilt für alle Traktionsbatterien, insbesondere EV-Batterien (dazu gehören auch Elektroverkehrsmittel wie E-Autos). Sie werden abgegrenzt von LV-Batterien (Leichtverkehrsmittel wie E-Bikes oder -Scooter), für die teils andere Fristen und Regelungen gelten.

Bildquellen:

© Jungheinrich AG