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Wenn es in Betrieben zu einem Brand kommt, sind nicht nur Gesundheit und Leben von Menschen in Gefahr, sondern es können auch enorme wirtschaftliche Schäden entstehen. Darum sind geeignete Brandschutzmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Diese umfassen sowohl den vorbeugenden als auch den abwehrenden Brandschutz. Im Ratgeber erfahren Sie, welche Brandschutzmaßnahmen für Betriebe wichtig sind und wie Sie diese bestmöglich organisieren können.

Bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen

Zum vorbeugenden Brandschutz gehören Präventionsmaßnahmen, welche die Brandentstehung und -ausbreitung verhindern sollen, sowie Verhaltensregeln, die Personen im Brandfall befolgen müssen. Abwehrende Brandschutzmaßnahmen dagegen gewährleisten, dass Löscharbeiten ungehindert vorgenommen werden können.

Hinweisschild Feuermelder und Notausgang

Damit es in Ihren Betriebsräumen gar nicht erst zu Bränden kommt, sind die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen enorm wichtig. Sie sind ein essenzieller Aspekt im allgemeinen Arbeitsschutz und betreffenden zuallererst die baulichen und anlagentechnischen Einrichtungen in Betrieben.

Im Baugewerbe etwa dient die Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle dazu, Gefahrstoffe sowie Brand- und Explosionsgefahren von vornherein zu erfassen und angemessene Schutzmaßnahmen vorzubereiten. Das soll die Brandprävention und -ausbreitung sowie die Einhaltung von Brandschutzklassen gewährleisten. Im Detail betrifft das:

  • die Verwendung von brandsicheren Baustoffen und Bauteilen,
  • die Einteilung von Gebäuden in verschiedene Brandabschnitte für die Feuerwehr,
  • den Einbau von Feuerschutztüren oder Brandschutzklappen,
  • die korrekte Erstellung und Auszeichnung von Flucht- und Rettungswegen sowie die eindeutige Kennzeichnung von Feuerlöscheinrichtungen durch Schilder und Plaketten.

Bei baulichen Brandschutzmaßnahmen sind Baustoffklassen bzw. bauliche Brandschutzklassen nach der in Österreich geltenden Norm DIN 4102 klassifiziert. Die Baustoffe werden dabei auf der Grundlage ihres jeweiligen Brandverhaltens eingeteilt.

Die Brandschutzmaßnahmen zum anlagentechnischen Brandschutz im Betrieb umfassen Maßnahmen und Einrichtungen, um einen Brand möglichst frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Zusammengefasst müssen diese technischen Anlagen im Brandfall folgende Funktionen erfüllen:

Funktiongeeignete technische Brandschutzmaßnahmen
Erkennen und Melden• Brandmelde- und Warnanlagen
• Rauchmelder
Unterdrücken• Blitzschutz- und Überspannungsanlagen
Leiten und Führen• Sicherheitsbeleuchtung
• Notlichter
Abschotten• Feuerschutztüren
• Brandschutzklappen
LöschenHandfeuerlöscher
• Sprinkleranlagen
• Hydranten oder Steigleitungen
Entrauchen• Rauch- und Wärmeabzüge

Anleitung: 9 Maßnahmen zum organisatorischen Brandschutz im Betrieb

Die organisatorischen Brandschutzmaßnahmen gehören ebenfalls zum vorbeugenden Brandschutz und umfassen alle nicht-baulichen Einrichtungen und Schritte, die eine Brandentstehung und -ausbreitung verhindern.

  1. Betriebliches Brandschutzkonzept erstellen

    Die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer verlangen ein Brandschutzkonzept für Betriebe. Es beinhaltet vorbeugende sowie abwehrende Brandschutzmaßnahmen. Dazu ist es nötig, in einer Gefährdungsbeurteilung alle Schutzziele und Maßnahmen zur Brandprävention festzulegen sowie alle Tätigkeitsbereiche und Arbeitsplätze bezüglich ihrer Brandrisiken zu beurteilen (zum Beispiel Orte zur Lagerung von Gefahrstoffen, für elektrische Anlagen oder für Heißarbeiten). Die Bauaufsichtsbehörden prüfen nach der Erstellung Ihres Konzepts, ob es die baulichen Brandschutzanforderungen einhält und ob alle brandschutzrelevanten Nachweise erbracht werden.  

  2. Brandschutzbeauftragte Person ernennen

    Beauftragen Sie betriebsintern eine Person für den Brandschutz. Zu ihren Aufgaben zählt unter anderem die Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen rund um betriebliche Brandschutzmaßnahmen und entsprechende Brandschutzbestimmungen. Mögliche Brandgefahren oder Risiken sollen so frühzeitig erkannt und korrekt beurteilt werden.

  3. Brandschutzverordnung aufstellen

    Hier fassen Sie alle Regeln für das Verhalten im Brandfall zusammen. Ihre Mitarbeitenden müssen ausreichend über alle Brandschutzmaßnahmen informiert sein. Die Brandschutzordnung muss außerdem die brandschutztechnischen Maßnahmen zur Brandprävention enthalten. Sie können sich für die Erstellung und Gestaltung an die örtlichen Bauaufsichtsbehörden wenden. Diese unterstützen Sie dabei, die Verordnung an Ihre jeweiligen Bedingungen und Brandgefahren anzupassen, da es keine allgemeingültige Vorlage zur Erstellung gibt. Allerdings ist die Form festgelegt: Sie sind verpflichtet, sich an die DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ zu halten.

  4. Brandschutz-, Feuerwehr- und Alarmpläne erstellen

    Die Pläne visualisieren Ihren Brandschutznachweis, sodass Fluchtwege, technische Löschanlagen, Meeting-Points, etc. anschaulich sind und eine schnelle Orientierung in Krisensituationen möglich ist. Flucht- und Rettungspläne erstellen Sie nach der ISO 23601. Grundrisse jedes Geschosses müssen Fluchtwege, Erste-Hilfe– sowie Brandschutzeinrichtungen zeigen. Der Aushang erfolgt etwa an Eingängen, in Treppenhäusern und neben Aufzügen. Für die Erstellung von Feuerwehrplänen gelten die DIN 14095 und DIN 14675. Feuerwehren müssen sich anhand dieser Pläne in Notsituationen unmittelbar orientieren können. Hinterlegen Sie sie darum bei den örtlichen Feuerwehren oder Brandmeldezentralen.

  5. Fluchtwege kennzeichnen

    Rettungswege müssen eindeutig gekennzeichnet und sofort als solche erkennbar sein. Mit spezifischen Sicherheits- und Rettungszeichen schaffen Sie Leitsysteme. In den DIN 4844-1 und 4844-2 sind deren Maße und Darstellungen geregelt. Sie müssen deutlich erkennbar, beleuchtet sowie dauerhaft angebracht sein. Zusätzlich regelt die ÖNORM B1600 die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen für Menschen mit Behinderungen. Brandschutzzeichen kennzeichnen Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen.

  6. Mitarbeiter für den Brandfall schulen

    Als Arbeitgeber sind Sie nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet, ihre Beschäftigten angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen: Hierzu zählen auch die betrieblichen Brandschutzmaßnahmen. Des Weiteren sind Sie angehalten, Mitarbeitende für die Brandbekämpfung, etwa mit Feuerlöschern im Betrieb, die Evakuierung und Erste Hilfe zu benennen und in regelmäßigen Schulungen auszubilden. Inhaltlich sollten Sie die Schwerpunkte des Brandschutzkonzepts und der ausgehängten Brandschutzordnung sowie ggf. weiterer betrieblicher Brandschutzmaßnahmen vermitteln.

  7. Lösch- und Rettungsübungen

    Damit Sie und Ihre Mitarbeitenden im Brandfall schnell das Betriebsgebäude oder die Werkstatt räumen und den Sammelplatz finden können, müssen in Ihrem Betrieb Evakuierungsübungen stattfinden. Mit einem jährlichen Evakuierungs-Training und Probealarm stellen Sie sicher, dass im Gefahrenfall richtig gehandelt wird.

  8. Anlagentechnische Maßnahmen prüfen

    Um sicherzustellen, dass Ihr Betrieb oder Ihre Werkstatträume für die technischen Brandschutzeinrichtungen geeignet sind, sollten Sie diese regelmäßig prüfen und instandhalten. Kontrollieren Sie daher einmal jährlich Ihre elektrischen Anlagen wie Schalter, Steckdosen, Anschluss- und Verlängerungskabel, Maschinen und Großwerkzeuge. Lassen Sie außerdem alle Anlagen für Gasverbrauch, Wärme- und Lufttechnik, Aufzüge, Abluft und Fettfilter checken. Immer im Blick haben sollten Sie potenzielle Stolper-, Rutsch- und Sturzstellen in sämtlichen Räumlichkeiten.

  9. Brandschutzmaßnahmen im Betrieb kontrollieren

    Ihr Brandschutzkonzept muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Prüfen Sie daher mindestens einmal im Jahr die Einhaltung der Vorschriften sowie die Pläne der betrieblichen Brandschutznahmen. So können Sie zeitnah neue gesetzliche Brandschutzbestimmungen oder veränderte Rahmenbedingungen berücksichtigen und Ihre Brandschutzmaßnahmen aktualisieren. Regelmäßige Kontrolltermine organisiert, überwacht und unternimmt der Brandschutzbeauftragte

Abwehrender Brandschutz

Zum abwehrenden Brandschutz zählen alle Maßnahmen, um einen bereits entstandenen Brand zu bekämpfen. Das ist vor allem die Aufgabe der Feuerwehr. Zusätzlich können und sollten Sie jedoch Mitarbeitende mit entsprechenden Ausbildungsmaßnahmen zum Brandschutzhelfer ernennen – vor allem dann, wenn in Ihrem Betrieb Gefahrstoffe lagern oder Ihre Mitarbeitenden mit Gefahrstoffen hantieren. Betriebliche Brandschutzhelfer können aktiv zum abwehrenden Brandschutz beitragen, bis die Feuerwehr eintrifft und die weitere Brandbekämpfung übernimmt.

FAQ zu Brandschutzmaßnahmen im Betrieb

Welche Brandschutzmaßnahmen gibt es?

Brandschutzmaßnahmen gliedern sich in Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz und zum abwehrenden Brandschutz:
• Vorbeugender Brandschutz: Umfasst alle Präventionsmaßnahmen, um die Brandentstehung und -ausbreitung zu verhindern. Dazu werden umfangreiche Vorgaben zum baulichen und technischen Brandschutz sowie zum organisatorischen Brandschutz gemacht. Zudem werden Verhaltensregeln für Mitarbeitende und Personen im Brandfall festgelegt.
• Abwehrender Brandschutz: Diese Brandschutzmaßnahmen gewährleisten, dass Löscharbeiten ungehindert vorgenommen werden können.

Wer ist für Brandschutzmaßnahmen im Betrieb verantwortlich?

Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Betriebseigner für die Einrichtung geeigneter Brandschutzmaßnahmen verantwortlich. Unterstützend dazu kann ein Brandschutzbeauftragter ernannt werden: Zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten zählt unter anderem die Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen rund um betriebliche Brandschutzmaßnahmen und entsprechende Brandschutzbestimmungen.

Was sind die häufigsten Brandursachen im Betrieb?

Die häufigsten Brandursachen im Betrieb sind:
• unsachgemäßer Umgang mit Gefahrstoffen und Einrichtungen
• fehlende Unterweisung der Mitarbeitenden in die betrieblichen Brandschutzmaßnahmen und -vorschriften
• mangelndes Gefahrenbewusstsein im Umgang mit Gefahrstoffen

Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel außerdem Sachverständige hinzugezogen werden.

Bildquellen: getty – A stockphoto getty – Sumala Chidchoi