PROFISHOP Angebote nur für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.10.2011

A) Geltungsbereich

  1. Das Lieferprogramm der Jungheinrich PROFISHOP GmbH gilt ausschließlich für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe in Österreich.
  2. Diese AGB gelten für alle unsere Angebote, Kauf- und Werkverträge, einschließlich Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen im unternehmerischen Verkehr. Sie gelten ausschließlich. Von diesen AGB abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.
  3. Mit Veröffentlichung des jeweils aktuellen Katalogs verlieren alle Preisangaben und Beschreibungen von Produkten und Dienstleistungen (nachfolgend Produkte) in vorangegangenen Katalogen ihre Gültigkeit.

B) Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand

  1. Bestellungen des Kunden gelten als rechtsverbindliches Angebot im Sinn von § 862 ABGB und können von uns innerhalb von vier Wochen angenommen werden. Bei Bestellungen im Online-Shop verschicken wir eine automatische Bestellbestätigungs-E-Mail. Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich per E-Mail an bestellung@jh-profishop.at zu informieren, wenn diese E-Mail nicht innerhalb von 24 Stunden eingegangen ist. Wenn der Kunde dieser Informationsverpflichtung nicht nachkommt, gilt diese Bestellbestätigungs-E-Mail als eingegangen.
  2. Unsere Angebote im Online-Shop, Katalog, Prospekten etc. stellen kein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar und sind freibleibend. Sie gelten ausschließlich für Lieferungen und Leistungen innerhalb Österreichs. Verträge kommen mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Fax oder E-Mail) zustande. Die Bestellbestätigungs-E-Mail (B1.) gilt nur dann als Auftragsbestätigung, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
  3. Wir nehmen Bestellungen auch telefonisch entgegen. Falls der Kunde eine vorangegangene telefonische Bestellung zusätzlich schriftlich per Post oder online bestätigen will, bitten wir darum, in der schriftlichen Bestellung auf die vorab erfolgte telefonische Bestellung zu verweisen. Andernfalls behandeln wir mündliche und schriftliche Bestellungen gesondert als eigenständige, zu erfüllende Aufträge.
  4. Für die Beschreibung von Art und Umfang von Produkten ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gilt das Einverständnis des Bestellers als gegeben, falls er nicht unverzüglich widerspricht. Entsprechendes gilt für Preisangaben. Verändern sich nach Erscheinen des Katalogs Preise von einzelnen Produkten, behalten wir uns Preisanpassungen vor. In Abbildungen verwandtes Dekorationsmaterial ist im Preis nicht inbegriffen.
  5. Wir behalten uns Warenverfügbarkeit und Änderungen von Produkten durch technische Weiterentwicklungen und Modellwechsel vor, soweit der Liefergegenstand in Funktion und Aussehen dadurch nicht grundsätzlich verändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Für eventuelle Druckfehler oder Abweichungen der Farbgebung (RAL) übernehmen wir keine Haftung.
  6. Leistungsangaben beziehen sich auf einen Betrieb bei Lufttemperatur von +20° Celsius, ebenem Betonfußboden und trockenen Einsatzbedingungen. Abweichungen von angegebenen Geschwindigkeiten sind auch bei den vorstehenden Einsatzbedingungen im Bereich üblicher Toleranzen zulässig.
  7. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Bildern und allen weiteren Inhalten des Kataloges und Online-Shops behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte sowie gewerbliche Schutzrechte uneingeschränkt vor. Dies betrifft insbesondere Produktabbildungen, Produktfilme und alle weiteren multimedialen Inhalte des Online-Shops. Jede Verwendung, Verbreitung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung, einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung. Die auf unserer Website enthaltenen Produktvideos dienen ausschließlich Werbezwecken und begründen weder Leistungszusagen noch Gewährleistungsansprüche irgendeiner Art hinsichtlich der beworbenen Produkte. Für die Beschreibung von Art und Umfang der Produkte ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Kommt ein Vertrag nicht zustande, müssen erhaltene Materialien unverzüglich gelöscht bzw. vernichtet werden.
  8. Bei Bestellungen mehrerer Waren sind wir zu Teillieferungen berechtigt, die von uns getrennt abgerechnet werden können. Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Anlieferung der bestellten Produkte in Einzelteilen. Der Zusammenbau erfolgt in diesen Fällen durch den Kunden. Sollte der Kunde uns mit der Montage beauftragen, gelten ergänzend unsere mit dem Angebot mitgeteilten Montagebedingungen.

C) Lieferzeitraum, Lieferverzug, Annahmeverzug

  1. Als Lieferzeit wird die Kalenderwoche unserer Warenübergabe an den Frachtführer genannt. Die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferzeiten werden als unverbindliche Richtwerte betrachtet. Ist eine Lieferfrist in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesagt, so beginnt diese mit Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt der vom Kunden beizubringenden Informationen. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadensersatz- oder Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Kein Verzug liegt vor, wenn der Kunde eine falsche, unvollständige oder unklare Lieferadresse angegeben hat. Alle daraus entstehenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
  3. Geraten wir hinsichtlich einer ausdrücklich zugesagten Lieferfrist in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, für den ihm entstandenen Verzögerungsschaden für jede vollendete Woche des Verzugs ausschließlich eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % vom Wert des nicht rechtzeitig gelieferten oder nicht ordnungsgemäß nutzbaren Teiles, insgesamt aber nicht mehr als 5 % vom Netto-Auftragswert, zu verlangen. Diese Begrenzung gilt nicht bei grob fahrlässigem Verhalten gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter, bei Vorsatz oder bei gesetzlich zwingender Verzugshaftung. Eine mangelhafte Lieferung gilt nicht als verspätete Lieferung.
  4. Liegt Verzug vor und gewährt uns der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung, dass er nach dem Ablauf der Frist die Annahme der Leistung ablehne, so ist der Kunde, wenn die Nachfrist fruchtlos verstreicht, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, soweit diese nach gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Auf unser Verlangen wird der Kunde in angemessener Frist erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
  5. Vorbehaltlich der Regelung in Buchstabe G 2 bestehen darüber hinaus keine weitergehenden Ansprüche des Kunden aus Verzug, insbesondere keine Schadensersatzansprüche.
  6. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir die anfallenden Lagergebühren dem Kunden in Rechnung stellen, und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Fall des Vertragsrücktritts sind die durch Nichterfüllung des Vertrages entstandenen Kosten vom Kunden zu begleichen.

D) Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

  1. Der vereinbarte Preis versteht sich inklusive Transportkosten innerhalb Österreichs, sofern keine anders lautenden Informationen am Artikel hinterlegt sind. Lediglich für Aufträge unter einem Bestellwert von 50,- € wird eine geringfügige Kostenpauschale von 5,- € für Verpackung, Bearbeitung und Transportkosten erhoben. Die jeweils bei Rechnungserstellung gültige Mehrwertsteuer stellen wir gesondert in Rechnung. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzüge zu zahlen. Bei größeren oder Erstaufträgen behalten wir uns eine abweichende Zahlungsweise, z.B. Vorkasse, vor.
  2. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Rechnung in elektronischer oder Papierform zu erhalten. Bei der Rechnung in elektronischer Form erfolgen die Bereitstellung und die Überlassung des Internet-Zugangs sowie die Online-Verbindungen zum Abruf der Rechnungsdaten auf eigene Kosten und Gefahr des Kunden.
  3. Aufrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsrechte gegenüber unseren Ansprüchen stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ansprüche des Kunden uns gegenüber dürfen nicht abgetreten werden.

E) Eigentumsvorbehalt, Zahlungsverzug, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  1. Sämtliche Produkte (Vorbehaltsware) und zusätzlich geschuldete Nebenleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung durch den Kunden in unserem Eigentum.
  2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist die Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherheitsübertragung der gelieferten Waren im ganzen oder in Teilen an unsere schriftliche Zustimmung gebunden.
  3. Hat ein Kunde Vorbehaltsware zum Zweck der Weiterveräußerung erworben, ist ihm dies im ordentlichen Geschäftsgang gestattet, jedoch nur wenn uns die Weiterveräußerung rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens und der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde. In jedem Fall der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt seine künftigen Ansprüche gegen seinen Käufer aus der Weiterveräußerung in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt zum Forderungseinzug berechtigt. Dieses Recht steht auch uns zu und wir sind befugt, den Käufer jederzeit von dieser Abtretung zu verständigen; wir üben dieses Recht aber erst aus, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn eine seine Zahlungsverpflichtungen gefährdende Ver¬mögensverschlechterung eintritt (z.B. Insolvenzantrag). Der Kunde hat uns in diesem Fall auf erstes Anfordern alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen.
  4. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderungen an den Kunden um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
  5. Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Rücknahme der Ware berechtigt. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen unseres Kunden berechtigt uns, die sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. In diesen Fällen ist die Ware erst Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises neuerlich an den Kunden herauszugeben. Befindet sich die Vorbehaltsware im Besitz eines Dritten, ist der Kunde auf erstes Anfordern verpflichtet, uns den Aufenthaltsort der Vorbehaltsware mitzuteilen, und ist damit einverstanden, dass wir die Vorbehaltsware auch in diesem Fall in Besitz nehmen.
  6. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn diese Rechtsfolge ausdrücklich von uns erklärt wurde.
  7. Der Kunde unterrichtet uns unverzüglich schriftlich von allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und sonstigen Verfügungen Dritter, die sich gegen die Vorbehaltsware richten und überlässt uns Abschriften von Pfändungsverfügungen und Protokollen. Er hat darüber hinaus alles zu unternehmen, um die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen abzuwenden. Wenn wir Drittwiderspruchsklage (Exszindierungsklage) gemäß § 37 EO erheben, ist uns der Kunde zur Erstattung der gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten verpflichtet, wenn der Dritte hierzu nicht in der Lage ist.
  8. Verletzt der Kunde die vorstehenden, in Buchstabe E genannten Pflichten erheblich, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

F) Ansprüche bei Sach- und Rechtsmängeln

I Für Sachmängel an Produkten leisten wir wie folgt Gewähr:

  1. Mängelrügen sind unter Beachtung von § 377 UGB schriftlich an uns zu richten, widrigenfalls verliert der Kunde sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, einschließlich Mangelfolgeschäden, sowie das Recht aus Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln. Wie gesetzlich vorgesehen, muss die Ware bei Empfang auf ihre Unversehrtheit geprüft werden. Offensichtliche Mängel müssen uns durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Frachtbrief bescheinigt und uns innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware angezeigt werden. Versteckte Mängel müssen uns innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
  2. Alle bereits bei Gefahrenübergang mit Sachmängeln behafteten Teile an Produkten bzw. bei ihrer Abnahme mangelhaften Leistungen werden nach unserer Wahl entweder unentgeltlich verbessert oder ausgetauscht und neu geliefert. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bereits vorhanden war. Teile, die von uns im Rahmen dieser Verbesserung ausgetauscht werden, gehen mit dem Ausbau in unser Eigentum über. Der Kunde hat uns eine angemessene Nachfrist zur Verbesserung einzuräumen. Von der Verpflichtung zur Verbesserung sind wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen befreit. Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit bestehen Mängelansprüche nicht.
  3. Wir tragen die uns durch die Verbesserung entstehenden Kosten. Dies gilt nicht, soweit sich unsere Aufwendungen, insbesondere für Wege- und Transportkosten, erhöhen, weil das Produkt nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist.
  4. Im Falle des Fehlschlagens oder der Nichteinhaltung einer uns vom Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Verbesserung ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Wählt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, verzichtet er auf die Geltendmachung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, sofern wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen haben. Auf unser Verlangen wird der Kunde uns in angemessener Frist erklären, welches Recht er ausüben will.
  5. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden bestehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der Regelungen in Buchstabe G 2.
  6. Die Verjährungsfrist für Sachmängel an neuen Produkten beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang, mit Ausnahme der in Buchstabe G 2 genannten Fälle, für welche die gesetzliche Verjährungsfrist gilt.
  7. Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, sind Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln an gebrauchten Produkten vorbehaltlich der Regelungen in Buchstabe G 2 ausgeschlossen.
  8. Für sämtliche Folgen aus den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein:
    • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Überlastung;
    • Fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte;
    • Verschleiß bzw. gebrauchstypische Abnutzung;
    • Fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unterbliebene bzw. nicht den Vorschriften oder unseren Betriebsanleitungen entsprechende Wartung;
    • Ungeeignete Betriebsmittel und Ersatzteile, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Bau¬grund, chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse.
  9. Werden vom Kunden oder von Dritten ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Produkt vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.
  10. Eine Haltbarkeits- oder sonstige Garantie für unsere Produkte geben wir grundsätzlich nicht. Insofern ist keiner unserer Beschreibungen, Zusagen oder sonstigen Äußerungen – weder vor noch bei Vertragsabschluss – Garantiecharakter beizumessen.
  11. Sollte einer unserer Angaben beabsichtigt oder unbeabsichtigt doch Garantiecharakter zukommen, haften wir nur in dem Umfang, in dem die Garantie gerade bezweckt hatte, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.

II Für Rechtsmängel am Produkt leisten wir wie folgt Gewähr:

Für den Fall, dass Dritte berechtigte Ansprüche aus Schutz- oder Urheberrechten gegen Produkte oder Teile davon erheben, werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten für das betreffende Produkt entweder ein Nutzungsrecht erwirken, es so ändern, dass das Schutz- oder Urheberrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt (oder die betroffenen Teile davon) austauschen. Ist uns dies zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu. Vorbehaltlich der Regelungen in Buchstabe G 2 dieser AGB kann der Kunde keinen Ersatz für vergebliche Aufwendungen oder Schadensersatz verlangen.

G) Haftung

  1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Schadensersatzansprüche wegen, neben und statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie für Aufwendungsersatz und Freistellungsansprüche (nachfolgend Entschädigungsansprüche). Die Regelungen bei Verzug (Buchstabe C) gehen vor.
  2. Für gegen uns gerichtete Entschädigungsansprüche, insbesondere für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Schäden wegen Betriebsunterbrechung, Produktions- und Nutzungsausfall, sowie für indirekte Schäden haften wir nur in den nachfolgenden Fällen:
    • Bei Vorsatz.
    • Bei grober Fahrlässigkeit, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt ist.
    • Im Rahmen einer Garantiezusage nach Maßgabe des Punktes F) I. 11, wobei die Haftung auf den Umfang beschränkt ist, in dem die Garantie gerade bezweckt hatte, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
    • Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    • Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
    • Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade gewährt; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
    • In den sonstigen Fällen einer zwingenden gesetzlichen Haftung.
  3. Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Kunden das zur Last gelegte Verschulden nachgewiesen wird. Entschädigungsansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis, jedenfalls aber binnen 10 Jahren nach Lieferung oder Erbringung der Leistung.
  4. Weitere Ansprüche sind – sofern dem nicht zwingendes Recht entgegen steht – ausgeschlossen.

H) Datenschutz

  1. Wir stellen den Schutz der uns übermittelten Kundendaten sicher. Für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten werden von uns entsprechend der einschlägigen EU-Richtlinie sowie dem Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) gespeichert und verarbeitet. Der Kunde stimmt der Verwendung seiner Adressdaten (Firma, Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) durch uns zum Zweck der Zusendung von Informationsmaterial und Werbung für eigene Angebote zu.
  2. Mit seiner Bestellung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass wir die Vertragsdaten (Firma, Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) zur Durchführung einer Bonitätsprüfung bei der Fa. Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG, Wien übermitteln können. Dieser Hinweis erfolgt gemäß den Vorschriften des § 24 Abs. 1 DSG 2000.
  3. Hinweis: Der Kunde kann der Datenverwendung zu unter H 1. und H 2. genannten Zwecken jederzeit durch Mitteilung an Jungheinrich PROFISHOP GmbH, Postfach 44, 1239 Wien bzw. per E-Mail an info@jh-profishop.at unter Angabe von Firma, Name, vollständiger Anschrift und ggf. Kundennummer widersprechen.

I) Erfüllungsort, Gefahrenübergang, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist der Sitz desjenigen Lieferbetriebes, der den Liefergegenstand zur Versendung bereitgestellt oder versandt hat.
  2. Der Kunde trägt für den Liefergegenstand die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung von dem Zeitpunkt an, in dem er zum Versand/zur Beförderung ausgeliefert ist (§ 429 Abs. 1 ABGB), und zwar unbeschadet etwaiger von uns zu erbringender Leistungspflichten, wie z.B. Montage.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Wien. Dessen ungeachtet haben wir das Recht, den Kunden vor jedem anderen für den Kunden zuständigen Gericht im In- und Ausland zu verklagen.
  4. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich österreichisches Recht, wie es zwischen inländischen Vertragspartnern zur Anwendung gelangt.

Herzlich willkommen!

Jungheinrich PROFISHOP ist auch in Deutschland vertreten.

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